Unsere ausgebildeten Pflegefachpersonen übernehmen Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel Kontrollen, Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen, Wundversorgung oder weitere pflegerische Massnahmen.
Die Liste der Tätigkeiten stammt aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung.
- Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
- Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
- Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
- Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
- Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
- Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
- Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
- Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen
- dienen, nach Absprache
- Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege)
- Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
- Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln