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Behandlungspflege

Ausgebildete Pflegemitarbeitende verrichten die folgenden Leistungen mit ärztlicher Anordnung bei Ihnen zu Hause. Die Liste der Tätigkeiten stammt aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung.

  • Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht)
  • Einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
  • Massnahmen zur Atemtherapie (wie O2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen)
  • Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
  • Verabreichung von Medikamenten, insbesondere durch Injektion oder Infusion
  • Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  • Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen
  • dienen, nach Absprache
  • Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus Cruris-Pflege) 
  • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung
  • Hilfe bei Medizinal-, Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln
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