Kassenpflichtige Leistungen
Pflegeleistungen nach ärztlicher Anordnung werden gemäss den geltenden Vorgaben über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet. Es können Franchise, Selbstbehalt und Patientenbeteiligung anfallen..
Die Rechnungsstellung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuungsangebote werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgedeckt und werden direkt der Klientin und / oder dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Klientinnen und/oder Klienten tragen die Kosten grundsätzlich selbst.
Die Krankenkassen bieten jedoch Zusatzversicherungen für diese Leistungen an. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei ihrer Krankenversicherung wie Sie versichert sind.
Unsere Dienstleistungen werden von der öffentlichen Hand subventioniert, wobei die Gemeinden auch Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen wie die Sicherstellung des Service Public, bedarfsgerechte Koordination und Ausbildungsbetriebe leisten.